Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

REACH: Bevorstehende Einordnung von PFBS als SVHC

Die Europäische Chemikalienagentur plant die Einordnung von Perfluorbutansulfonsäure und ihrer Salze (PFBS) als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH.

PFBS kommt etwa als Beschichtung zum Fleckenschutz u.a. bei Textilien, ferner als Flammschutzmittel oder in der Metallbeschichtung zum Einsatz.

Die REACH-Kandidatenliste führt hinsichtlich menschlicher Gesundheit oder Umwelt besonders besorgniserregende Stoffe auf. Die Aufnahme eines Stoffes führt zu rechtlichen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen