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Stiftung Datenschutz: Neue Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz

In Unternehmen werden zahlreiche personenbezogene, sensible Daten der Beschäftigten verarbeitet. Dennoch gibt es in Deutschland auch unter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kein eigenes Gesetz, das den Schutz dieser Daten regelt. Die Stiftung Datenschutz hat nun die wichtigsten Punkte und Regeln zusammengetragen.

Die Handreichung zum Beschäftigtendatenschutz mit den wichtigsten Grundsätzen und Regeln für den Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen wendet sich vor allem an Personalverantwortliche in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Aber auch Betriebsräte und ganz allgemein Beschäftigte werden angesprochen. Das Ziel ist es, Leitlinien für den praktischen Unternehmensalltag zu vermitteln. Dabei ersetzt diese Handreichung natürlich nicht den Austausch mit den Datenschutzbeauftragten, oder mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Als reine Online-Veröffentlichung wird die Handreichung kontinuierlich um neue Aspekte ergänzt.

Link zur Handreichung: https://stiftungdatenschutz.org/themen/beschaeftigtendatenschutz/ 

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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