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EFRE Technologietransferprojekt: Einsparung von elektrischer Energie bei Pumpensystemen

Oftmals verläuft der Pumpenbetrieb sehr ineffizient. Das von der EU finanzierte Projekt DATA-e-Pump wurde Ende 2016 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Strategien für eine effiziente Prozessführung, eine effiziente Automatisierung und effiziente Antriebe speziell für Pumpensysteme zu entwickeln.Aufgrund des fortschreitenden digitalen Wandels liegt der Schwerpunkt unseres Projektes auf der Anwendung digitaler Methoden auf Fluidfördersys-teme sowie dem anschließenden Technologietransfer an die Projektpartner. Hierbei sollen vorwiegend spezielle Technologien zum Thema Condition Mo-nitoring, Softsensing und Modellbildung eine große Rolle spielen. Im Bereich der Antriebstechnik ist das Hauptziel sowohl die Effizienzsteigerung von Pumpenanlagen als auch die verbesserte Nutzung von Ressourcen. Mittels Softsensing durch KI-Methoden sollen hierbei reale Sensoren eingespart und neue Prozessgrößen, etwa zur Anlagenüberwachung, generiert werden.
Mit der Anwendung können Pumpen autonom im energieoptimalen Modus laufen. Die Energieeinsparpotentiale liegen bei ca. 20 % (7,5 kW Versuchs-stand), bis ca. 37 % (0,37 kW Versuchsstand).
Das Projekt ist eine Zusammenarbeit der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und dem Institut für leistungselektronische Systeme (EL-SYS). Die Projektergebnisse (Technologien, Algorithmen, etc.) stehen allen interessierten Unternehmen offen. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.th-nuernberg.de/einrichtungen-gesamt/wissenschaftliche-und-forschungskooperationen/nuremberg-campus-of-technology/automatisierungstechnik/projekte/dataepump/
Quelle: Roland-Berger, acatech, DIHK

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Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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