Griechenland, Portugal und Slowenien haben ihr nationales Recht noch nicht an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst, anderswo läuft auch nicht alles richtig
Ein gutes Jahr nach dem endgültigen Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die EU-Kommission am Mittwoch einen ersten Bericht veröffentlicht, in dem sie ein vorläufiges Resümee zu deren Folgen sowie zum Stand der nationalen Umsetzung zieht. Die Privatsphäre sei mit dem Regelwerk endlich zu einer „entscheidenden Größe“ geworden, freute sich Justizkommissarin Vera Jourová bei der Präsentation der Ergebnisse in Brüssel. Die Bürger seien sich ihrer stärkeren Rechte bewusst geworden. Es gebe aber noch viel zu tun, um auf einen einheitlichen Schutzstandard in der EU und möglichst auch auf erweiterter internationaler Ebene hinzuarbeiten.Griechenland, Portugal und Slowenien haben laut der Analyse ihre nationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz noch nicht in Einklang mit der DSGVO gebracht. An die drei Mitgliedsstaaten richtete Jourová die klare Botschaft: „Beeilen Sie sich.“ Auch sonst werde die Kommission wachsam sein, dass die EU-Länder die Vorgaben im Sinne der Verordnung adaptieren. Diese dürften nicht verwässert werden, aber auch eine Überregulierung müsse ausgeschlossen werden. „Wir werden nicht davor zurückschrecken, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn sie erforderlich sind“, betonte die Leiterin des Justizressorts. Als erste Schritte seien Warnschreiben aber wahrscheinlicher.
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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.