Bundesregierung: Industriebegünstigungen beim Strompreis gerechtfertigt

Immer wieder kommt die Debatte um die Notwendigkeit der Ausgleichsregelungen bei den Strompreiskomponenten auf. Die Bundesregierung hat nun als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen erneut festgestellt, dass diese Regelungen für stromintensive Betriebe notwendig sind. Zudem seien die Spielräume des Beihilferechts bei der Besonderen Ausgleichsregelung nicht voll ausgeschöpft.

Erneut stellt die Bundesregierung fest, dass es sich bei den Angaben zu Entlastungsbeträgen – insbesondere der Besonderen Ausgleichsregelung – um überzeichnete Summen handelt: „Die angegebenen Entlastungsbeträge sind auch deshalb überzeichnet, weil es sich um eine rein statische Betrachtung handelt. Müssten die begünstigten Unternehmen tatsächlich die volle EEG-Umlage zahlen, würde dies in vielen Fällen zu Stilllegungen führen, wodurch der Beitrag dieser Branchen zur Deckung der EEG-Kosten entsprechend geringer ausfiele.“

Weiterhin finden sich in der Antwort der Bundesregierung Beträge nach Branchen und Strompreiskomponenten inklusive der kostenlosen Zuteilung von ETS-Zertifikaten und zur indirekten Strompreiskompensation aufgelistet (soweit der Bundesregierung dazu Daten vorliegen).

Bei der Frage der Abwanderung von Unternehmen aufgrund der deutschen Strompreise liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Sie verweist aber auf den sinkenden Kapitalstock in den energieintensiven Branchen. Dies hatte vor kurzem auch das IW Köln bescheinigt. Demnach sank der Kapitalstock zwischen 2010 und 2016 um 25 Mrd. Euro.

Sie finden die Antwort auf die Kleine Anfrage unter der Nummer 19/7654.

Quelle: DIHK

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