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Fit für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen: die Potentialberatung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte durch eine geförderte Unternehmensberatung dabei unterstützen, gemeinsam Wettbewerbs- und Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und auszubauen.

Die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds geförderte Potentialberatung ist ein in der Praxis bewährtes Angebot, welches mit der 7. Richtlinienänderung der ESF-Förderrechtlinie 2014-2020 in eine neue Runde geht.  Unternehmen mit Sitz und Arbeitsstätte in NRW, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen (dazu zählen unter anderem auch Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte) können sich zu nachstehenden Themenfeldern beraten lassen:

  • Arbeitsorganisation, z. B. Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, interne/externe Kommunikation und Kooperation
  • Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung, insbesondere Personalentwicklung, Qualifizierung und Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
  • Demographischer Wandel, z. B. Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit
  • Digitalisierung, besonders Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation
  • Gesundheit, z. B. Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements und Schaffung einer positiven Work-Life-Balance

Gefördert werden maximal 10 Beratungstage á 8 Stunden innerhalb von 36 Monaten, pro Beratungstag sind 50 % der Nettoberatungskosten förderfähig, maximal jedoch 500€ pro Tagewerk. Entscheidend bei der Potentialberatung ist, dass die Beschäftigten in den Beratungsprozess eingebunden werden müssen, weil ein prozess- und beteiligungsorientierter Ansatz gelebt werden soll. Die Ergebnisse des Beratungsprozesses werden final in einem Handlungsplan festgehalten.

Als regionale Anlaufstelle kann über die IHK ein Beratungscheck ausgestellt werden: https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/foerdermittel/beratungsfoerderung/

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen, dem Ablauf und einer Liste der Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigung.

Autor/in: Dr. Claudia Auinger, Daniel Beermann

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