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Emissionshandel: Carbon-Leakage-Liste 2021 – 2030 verabschiedet

Die Europäische Kommission hat die neue Carbon-Leakage-Liste, die für die Jahre 2021 bis 2030 gilt, am 15. Februar verabschiedet. 63 Sektoren und Teilsektoren wurden auf Grundlage einer quantitativen oder qualitativen Bewertung ihres Carbon-Leakage-Risikos auf die Liste aufgenommen. Aktuell befinden sich 175 Sektoren auf der Carbon-Leakage-Liste, die noch bis Ende des Jahres 2020 gilt.  

Hintergrund
Auch in der vierten Handelsperiode (2021 – 2030) des europäischen Emissionshandels werden Anlagenbetreiber der Industrie weiter von der Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate profitieren. Die 63 Sektoren, die auf die neue Carbon-Leakage-Liste aufgenommen wurden, erhalten 100 % ihrer Zertifikate in Bezug auf einen Benchmark der effizientesten Anlagen kostenlos. Es handelt sich um besonders emissionsintensive Sektoren, die im internationalen Wettbewerb stehen. Für Sektoren, die sich nicht auf der Liste befinden, wird die Gratiszuteilung bis 2025 auf 30 % beschränkt und läuft dann bis 2030 vollständig aus.

Die neue Carbon-Leakage-Liste hat somit starken Einfluss darauf, in welchem Umfang emissionshandelspflichtige Unternehmen Zertifikate auf dem Markt kaufen müssen. Die Preise der Emissionsberechtigungen sind in der letzten Zeit stark gestiegen.

Umsetzung der Reform des EU-Emissionshandels schreitet voran
Die Europäische Kommission hat am 19. Dezember 2018 die delegierte Verordnung zur Festlegung EU-weiter Vorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten angenommen. Die Verordnung ist in der deutschen Fassung hier abrufbar.

Am 1. Januar 2019 ist die Akkreditierungs- und Verifizierungs-Verordnung in Kraft getreten, die Anforderungen an die Verifizierung von Zuteilungsanträgen festlegt.

Darüber hinaus wird die Europäische Kommission zur Umsetzung der Reform des ETS für die 4. Handelsperiode noch Regeln für die dynamische Anpassung der Zuteilung bei Änderungen der Produktionsmenge (geplante Verabschiedung im Juli 2019) und die Aktualisierung der Emissionswerte (sog. „benchmarks“, geplante Verabschiedung 1. oder 2. Quartal 2020) erlassen.

In Deutschland ist am 18. Januar 2019 die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in Kraft getreten. Die Umsetzung durch die Emissionshandelsverordnung steht noch aus. Aktuell befindet sich der Entwurf des Bundesumweltministeriums in der Ressortabstimmung. Der DIHK hat zum Entwurf des BMU Stellung genommen und fordert vor allem die optionale, unbürokratische und wirtschaftsverträgliche Befreiung von Klein- und Kleinstanlagen vom Emissionshandel. Diese ist bisher im Entwurf des BMU nur unzureichend vorgesehen.

Quelle: DIHK

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