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EU-Kommission veröffentlicht Umsetzungsbericht zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2019 ihren insgesamt 5. Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG; WRRL) sowie zur Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) vorgelegt. Diese Bewertung stand ursprünglich bereits für Ende 2018 in Aussicht. Im Ergebnis beurteilt die EU-Kommission u. a. die Möglichkeit zur Fristeinhaltung für das vollständige Erreichen der Ziele des EU-Wasserrechts als gering. Der nun vorgelegte Bericht der EU-Kommission trifft eine Bewertung des Umsetzungsstandes der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie im Hinblick auf die zweiten Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für den Zeitraum von 2015 bis 2021. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, dass Oberflächengewässer und das Grundwasser bis spätestens 2027 in einen guten Zustand versetzt werden sollen. Dieses Ziel zu erreichen, bewertet die EU-Kommission trotz zahlreicher bereits ergriffener Maßnahmen als “sehr schwierig“. 

Weitere Ergebnisse des Umsetzungsberichts sind nach Angaben der EU-Kommission u. a.

  • Insgesamt langsame Verbesserung der Wasserqualität in Europa, gar deutliche Verbesserung des Kenntnisstandes im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Vergleich zum vorherigen Berichtszyklus.
  • Guter Zustand einer deutlich überwiegenden Zahl der Grundwasserkörper, gilt jedoch für weniger als die Hälfte der Oberflächenwasserkörper.
  • Gründe für die teilweise Verbesserung der Wasserqualität: Behandlung von kommunalem Abwasser, geringere Verschmutzung durch die Landwirtschaft sowie eine größere Anzahl von Flüssen und Seen, die in einen natürlichen Zustand zurückkehren.
  • Chemische Verschmutzung sowie zu große Wasserentnahmen seien weiterhin problematisch.
  • Erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Überwachung prioritärer Stoffe innerhalb der EU.

Die EU-Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten zu weiteren Maßnahmen auf, um die Gewässerqualität weiter zu verbessern. Konkret gegenüber Deutschland spricht die EU-Kommission (im Anhang des Berichts) folgende Empfehlungen zur Umsetzung der WRRL aus:

  • Verbesserung der Trendüberwachung aller relevanten Stoffe in allen Flussgebietseinheiten.
  • Verbesserung der Begründung der Inanspruchnahme von Ausnahmen.
  • Durchführung einer umfassenden Beurteilung der Defizite im Hinblick auf die Schadstoffbelastung aus landwirtschaftlichen Quellen, um die Verschmutzung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen zu verhindern.
  • Erwägung der Ausarbeitung von Dürremanagementplänen.

Parallel dazu führt die EU-Kommission derzeit eine Konsultation zur EU-Wasserrahmenrichtlinie durch. Die Ergebnisse sollen in die aktuelle Evaluation der Richtlinie einfließen. Hierzu hat die EU-Kommission die Rückmeldefrist bis einschließlich zum 11. März 2019 verlängert. Der DIHK wird sich an dieser Konsultation mit einer Stellungnahme beteiligen und sich u. a. für ausgewogene Fristen zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie einsetzen.

Quelle: DIHK

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