IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018

Neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderlinie zur betrieblichen Klimaanpassung gestartet. Mit der „Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK NRW)“ unterstützt das Land insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Entwicklung einer individuellen Anpassungsstrategie zu unterstützen. Externe Fachberaterinnen und Fachberater sollen gemeinsam mit den Betrieben herausarbeiten, welche Risiken durch Hitze, Trockenheit, Starkregen oder Stürme bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um diese Risiken zu verringern. Förderfähig sind Beratungsprojekte, die in einem vom Umweltministerium anerkannten Verfahren durchgeführt werden.

Anträge auf die neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung können ab dem 1. November 2025 bei der NRW.BANK gestellt werden. Das Programm läuft zunächst bis Ende 2029. Voraussetzung ist, dass die Beratung durch qualifizierte Expertinnen oder Experten erfolgt, die den anerkannten Beratungsprozess anwenden. Die Förderung soll dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu stärken und Betriebe dabei zu unterstützen, frühzeitig auf klimabedingte Veränderungen zu reagieren.

Weitere Informationen zur Förderlinie sowie die vollständige Richtlinie finden sich auf der Website des Umweltministeriums www.umwelt.nrw.de.

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