Das Sanktionspaket der EU gegenüber Russland vom 16. Dezember 2024 beinhaltet Punkte, die hier aufgeführt werden.

15. Sanktionspaket gegenüber Russland wurde in Kraft gesetzt

Das jüngste Sanktionspaket der EU gegenüber Russland vom 16. Dezember 2024 beinhaltet folgende Punkte:

Die Liste der Organisationen, denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien auferlegt werden, wird um 32 Organisationen/Einrichtungen erweitert.

Ausweitung der Liste der Schiffe, die dem Verbot des Zuganges zu Häfen und Schleusen etc. unterliegen. Ausnahme des Verbotes für den Abzug von Investitionen / Rückzug von Organisationen/Niederlassungen in der Union wird von 31. Dezember 2024 auf 31. Dezember
2025 geändert.

Keine Anerkennung, Umsetzung oder Durchsetzung der Schiedsgerichtsordnung Russlands in der EU.

Listung von 54 Personen und 30 Einrichtungen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Listung von 16 natürliche Personen und drei juristische Person angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands.

Verordnung – Amtsblatt der Europäischen Union

Durchführungsverordnung – Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung 3189 – Amtsblatt der Europäischen Union

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Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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