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Eine Änderung des norwegischen Firmengesetzes schafft mehr Transparenz. Betroffen sind auch ausländische Rechtsformen.

Norwegen: Unternehmensrecht geändert

gtai – Das Gesetz zur Änderung des Unternehmensrechts betrifft unter anderem deutsche Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in Norwegen („Norskregistrert Utenlandsk
Foretak“, abgekürzt NUF) haben. Dem Namen der ausländischen Firma muss künftig zwingend die Abkürzung „NUF“ angehängt werden also Mustermann GmbH NUF.

Ebenfalls neu: Die Rechtsform muss – auch bei norwegischen Unternehmen – immer am Ende des Namens stehen.
Das Gesetz über die Eintragung von Unternehmen: Das öffentliche Informationsrecht erstreckte sich bislang auch auf die sogenannten D-Nummern. Dies wird sich künftig ändern: Auf D-Nummern dürfen nur Behörden und private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, Kreditauskunfteien und Finanzinstitute erhalten, um sie für ihre Tätigkeiten zu verwenden.

Die neuen Regeln traten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Informationen der GTAI

 

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