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Die Reise nach Kenia bietet NRW-Unternehmen vom 2. bis 6. September 2024 direkte Kontakte zu Firmen, Technologieeinrichtungen und Institutionen des ostafrikanischen Landes. Für die Teilnehmenden ergeben sich zahlreiche Chancen.

Kenia: Unternehmensreise Energie, Greentech, Lebensmittel, Gesundheit

Kenia Unternehmensreise vom 2. bis 6. September 2024

Kenia ist  – nach Südafrika und Nigeria – die drittgrößte Volkswirtschaft in Subsahara-Afrika. Das Land gilt als politisch stabil, offen und liberal.

Wirtschaftlich ist Kenia für die deutsche Wirtschaft einer der wichtigsten Absatzmärkte auf dem Kontinent mit im Vergleich zu den Nachbarländern deutlich besser entwickelten Branchen sowie Arbeits- und Kapitalmärkten. Kenia hat eine der größten und am stärksten diversifizierten Volkswirtschaften des Kontinents. Das Land bezieht fast 90 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Energien.

Darüber hinaus entwickelt sich Kenia zu einem starken Produktionsstandort in Ostafrika. Das Land hat einen Green Bond mit einem Volumen von rund 1,3 Milliarden Euro aufgelegt, mit dem klima- und umweltfreundliche Projekte finanziert werden sollen, die zur Anpassung Nairobis an die Veränderungen durch die Klimakrise beitragen. Dazu gehören Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, nachhaltiger Transport und Wasserinfrastruktur.

Den kenianischen Markt kennenlernen

Die Unternehmensreise nach Kenia bietet NRW-Unternehmen direkte Kontakte zu Firmen, Technologieeinrichtungen und Institutionen des ostafrikanischen Landes rund um die Hauptstadt Nairobi. Für die Teilnehmenden ergeben sich daraus zahlreiche Chancen, in Kenia aktiv zu werden und ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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