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IHK BEMO: Online-Veranstaltung Deutschland-Ticket Job und Mobilitätsbudget

In dieser Online-Veranstaltung zum Deutschland-Ticket Job und zum Mobilitätsbudget von BEMO und MobilityHub Handwerk Nordrhein-Westfalen erfahren Sie nicht nur alles Wissenswerte rund um das Thema Deutschland-Ticket Job, sondern werfen mit uns auch einen Blick auf das Mobilitätsbudget. Mitarbeitende erwarten künftig entsprechende Lösungen von ihren Arbeitgebern. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Zukunftskonzept Mobilitätsbudget und die Einbindung von Jobtickets.

Themenschwerpunkte der Veranstaltung:

  • Einführung und praktische Umsetzung des Deutschland-Tickets Job.
  • Einbindung und Management eines Mobilitätsbudgets für flexible und nachhaltige Mitarbeitermobilität.
  • Diskussion individueller Fragen und Herausforderungen für KMUs und Handwerksbetriebe.

Profitieren Sie vom Fachwissen der Experten:
Nutzen Sie die Gelegenheit, spezifische Fragen direkt an Fachexpertinnen und Fachexperten zu stellen und sich intensiv auszutauschen.

Wann:
Donnerstag, 2. Mai 2024, von 15:00 bis 17:00 Uhr

Wo:
online

Jetzt anmelden! Sichern Sie sich Ihren Platz im Online-Webinar:
https://events.dortmund.ihk24.de/deutschland-ticket

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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