Das Antragsverfahren für die MID-Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit wurde auf ein Losverfahren umgestellt. Das bedeutet, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sich kontinuierlich für eine Teilnahme am Losverfahren registrieren können. In regelmäßigen Abständen wird dann eine bestimmte Anzahl von registrierten KMU ausgelost, die einen konkreten Förderantrag stellen dürfen.
Interessierte können voraussichtlich ab Mitte März ihre Teilnahme am Losverfahren registrieren. Die erste Auslosung ist für Anfang April geplant. Aufgrund dieser Umstellung wird es keine Systemöffnung für die Teilprogramme MID-Gutscheine und MID-Digitale Sicherheit zum 01.03.2024 geben.
Anträge für das Teilprogramm MID-Assistent/in können jedoch weiterhin eingereicht werden.
Quelle: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/