Nun sind Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Unternehmen verfügbar. Die Übergangsphase des CBAM hat am 01.10.2023 begonnen.
Bitte folgende Hinweise und Informationen beachten:
- Newsletter
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Bevor Sie erstmals einen CBAM-Bericht abgeben können, benötigen Sie Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer der Europäischen Kommission. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website. - Individuelle Auskünfte
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Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)