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Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Die IHKs Bielefeld und Detmold laden zu einer gemeinsamen Onlineveranstaltung am 17.01.2024 von 10.00 bis 11:00 Uhr via Teams ein Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am 17.11. im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden – und damit am 18.11.2023 in Kraft getreten. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert.

Es beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Insbesondere kommen auf Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) bzw. von mehr als 2,5 GWh umfangreiche Anforderungen zu. Je nach Höhe des Gesamtendenergieverbrauches müssen Unternehmen u. a. ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen bzw. alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen. Hierzu sind vielfältige Daten zu erfassen und technisch realisierbare Endenergieeinsparmaßnahmen oder Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung zu identifizieren.  Die betroffenen Unternehmen sind zudem verpflichtet, sich die Vollständigkeit und Richtigkeit von Umsetzungsplänen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen. Als Expertin haben wir Rechtsanwältin Jacqueline Anni Rothkopf von Ritter Gent Collegen (Hannover) eingeladen.

 

Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. 

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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