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Assistierte Ausbildung (AsA)

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist ein Unterstützungsangebot für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende.

Freie Ausbildungsplätze besetzen und die Duale Ausbildung erfolgreich abschließen – das sind die Ziele, die durch die Assistierte Ausbildung unterstützt werden.

An wen richtet sich die Assistierte Ausbildung?

Zum einen unterstützt die das Programm junge Erwachsene. Zum anderen profitieren auch Betriebe von diesem kostenfreien Förderinstrument der Agentur für Arbeit.

Das für Betriebe und Teilnehmende kostenfreie Angebot kann bereits bei der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz unterstützen oder ausbildungsbegleitend wahrgenommen werden. Auszubildende erhalten bedarfsgerechten Stütz- und Förderunterricht und sozialpädagogische Begleitung. Die inhaltliche Ausrichtung und der zeitliche Rahmen werden flexibel und bedarfsgerecht gestaltet. Maßgeblich sind die individuellen Förderbedarfe der Teilnehmenden ebenso wie die Bedarfe und Rahmenbedingungen bei den Betrieben. Auch Teilnehmende einer Einstiegsqualifizierung (EQ) können gefördert werden.

Unternehmen können bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung optional Unterstützung in Anspruch nehmen. Zusätzlich steht den Teilnehmenden und deren Betrieben während der gesamten Förderung eine Ausbildungsbegleiterin bzw. ein Ausbildungsbegleiter als feste Ansprechperson zur Seite.

Sie interessieren sich für die Assistierte Ausbildung?

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/assistierte-ausbildung-betriebe

 

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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