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Veranstaltung am 19. Oktober: Die Hochschulen helfen bei Innovationen und wollen Unternehmen mit Forschenden und jungen Start-Ups zusammenbringen.

Invented in OWL – Das Innovationspotential von Hochschulen und Start-Ups nutzen

Wussten Sie, dass Hochschulen die Entstehung von Innovationen unterstützen und aktiv mitgestalten? Das Innovationsnetzwerk OWL Maschinenbau und der ThinkTank OWL am Campus Bielefeld wollen in diesem Punkt gemeinsam für mehr Klarheit sorgen und Unternehmen in unserer Region mit Forschenden und jungen Start-Ups zusammenbringen.

Das Innovationspotential von Hochschulen und Start-Ups nutzen

Am 19. Oktober möchten die Beteiligten in einer gemeinsamen Veranstaltung zeigen, wie das Innovationspotential von Hochschulen und Start-Ups optimal genutzt werden kann. Denn viel zu oft ist gar nicht bekannt, dass wissenschaftliche Einrichtungen die Entwicklung von Innovationen – von der Idee bis zum Ergebnis – aktiv unterstützen.

Auch erfolgreiche Gründungen und ihre kreativen und neuartigen Dienstleistungen und Produkte laufen oft „unter dem Radar“ etablierter Unternehmen.

Einblicke in Forschung und innovative Start-Ups

Die Teilnehmenden bekommen einen Einblick in die aktuelle Forschung und in damit verbundene Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen am Campus Bielefeld. Außerdem werden verschiedene Start-Ups vorgestellt, die allesamt eine Idee hatten und mit dieser Idee an den Hochschulen gestartet sind. Darüber hinaus erfahren Sie, was für Produkte und Dienstleistungen aus diesen Anfangsideen entstanden sind und welche Möglichkeiten sie für etablierte Unternehmen bieten.

Invented in OWL

Wann? 19.10.2023, 15:00 – 19:00 Uhr

Wo? Hochschule Bielefeld,

Interaktion 1, Raum: Schülerlabor „ExperiMINT“

Redner: Prof. Dr.-Ing. Jürgen Sauser , J.-Prof. Dr. Sabrina Backs, Klaus Jansen

Mehr Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier

Weitere Themen

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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