IHK informiert: Untersuchungsberechtigungsschein

Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein: Seit dem 1. Oktober gilt ein neues Verfahren für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.

Jugendliche, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, müssen vor Aufnahme der Beschäftigung von einem Arzt/ einer Ärztin untersucht werden. Wer sich von den Kosten der Untersuchung befreien lassen möchte, kann dem Arzt/ der Ärztin einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen. Dieser kann ab sofort ganz einfach online beantragt werden. Das bisherige Verfahren der persönlichen Abholung bei den Bürgerämtern der Kommunen wird dadurch abgelöst.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.untersuchungberechtigungsschein.de

Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Anwendung des Online-Dienstes für verpflichtend erklärt.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vor Ort in den Bürgerämtern noch möglich.

 

 

Fragen zum Untersuchungsberechtigungsschein?

Bezirksregierung Detmold

Rainer Vidal

Email: rainer.vidal@brdt.nrw.de

Telefon: 05231 71-3402

Weitere Themen

Die EU hat ein einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgestellt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Herausforderungen zu bewältigen.
International

EU: Vereinfachungen für Unternehmen der Chemieindustrie

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage.

weiterlesen