Digitaler Untersuchungsberechtigungsschein: Seit dem 1. Oktober gilt ein neues Verfahren für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.
Jugendliche, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnen, müssen vor Aufnahme der Beschäftigung von einem Arzt/ einer Ärztin untersucht werden. Wer sich von den Kosten der Untersuchung befreien lassen möchte, kann dem Arzt/ der Ärztin einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen. Dieser kann ab sofort ganz einfach online beantragt werden. Das bisherige Verfahren der persönlichen Abholung bei den Bürgerämtern der Kommunen wird dadurch abgelöst.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.untersuchungberechtigungsschein.de
Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Anwendung des Online-Dienstes für verpflichtend erklärt.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vor Ort in den Bürgerämtern noch möglich.
Fragen zum Untersuchungsberechtigungsschein?
Rainer Vidal
Email: rainer.vidal@brdt.nrw.de
Telefon: 05231 71-3402