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IHK-Veranstaltung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

27.11.2023: Die IHK informiert über die Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Chancen für Betriebe.

Volle Auftragsbücher, aber kein Personal, um diese abzuarbeiten? Warum nicht den Blick über die Landesgrenzen hinaus wagen?

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld lädt am 27.11.2023 um 15 Uhr in den Ostwestfalensaal ein.

Unter dem Titel „Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz- Chancen für Betriebe“ wird die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (kurz FEG), das ab November 2023 sukzessive in Kraft treten wird, thematisiert. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung regelt die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten. Mit ihm sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, Fachkräfte und mögliche Auszubildende außerhalb des europäischen Arbeitsmarkts anzuwerben und zu beschäftigen.

Doch wie lassen sich diese Neuerungen konkret umsetzen? Wie kommen Unternehmen an die passenden Fachkräfte? Wie erfolgt der Nachweis der beruflichen Qualifikation? Wie funktioniert das mit der Chancenkarte?

Diesen und weiteren Fragen möchten wir uns in dieser Veranstaltung widmen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich.

Weitere Informationen zur Anerkennung zu Berufsabschlüssen finden Sie hier.

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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