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Grüne Start-ups, die innovative und anwendungsorientierte Vorhaben umsetzen wollen, können unter Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Jetzt anmelden: Online-Seminar „Grüne Gründung“

Bei der Entwicklung von Geschäftsideen und Geschäftsmodellen wird das Thema Nachhaltigkeit immer wichtiger. Die Gründerplattform als eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der KfW unterstützt Gründungsinteressierte bei der Beschäftigung mit Klimaschutz und weiteren Nachhaltigkeitsaspekten schon in den ersten Etappen des Gründungsprozesses. Ein zusammen mit dem Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit entwickeltes Online-Seminar „Grüne Gründung“ vermittelt in unter 240 Minuten relevantes Einstiegswissen.

Das Seminar ist in fünf Module aufgebaut. Es geh los mit einer Einführung und einer Begriffserklärung, was die Begriffe „Ecopreneurship“ und „grüne Gründung“ überhaupt bedeuten. Weiter geht es mit den Punkten „Beispiele und Vorbilder“ und „Grün gründen: Von der Idee zur Lösung“. Im Anschluss werden Konzepte und Ansätze der Green Economy beleuchtet. Im letzten Schritt gibt es ein Fazit mit wervollen Tipps für die Teilnehmenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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