gtai – Der Standardsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer wird ab dem Jahr 2024 auf 8,1 Prozent angehoben. Auch der reduzierte sowie der Sondersatz steigen an.
Recht & Steuern
Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“
Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.