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Auf diesem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlensfoffdioxid zu sehen

Einladung zur Onlineveranstaltung CBAM – System der CO2-Grenzausgleichsabgabe

Einladung zur einer Onlineveranstaltung via Microsoft Teams zum Thema: CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) am 12.09.2023 von 15:00 bis 16:30. 

CBAM betrifft den Import von bestimmten Waren aus Nicht-EU-Staaten in die EU. Betroffen sind EU-Importeure von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff. Maßgeblich ist die für den Import verwendete Zolltarifnummer. Da es bislang keine Bagatellgrenzen gibt, sind auch Importeure mit geringen Mengen betroffen. Bereits ab dem 1. Oktober 2023, mit dem Beginn der Übergangsphase, werden diesbezüglich erste Meldepflichten auf Unternehmen zukommen. Während dieser Phase müssen Unternehmen die direkten und indirekten Emissionen, welche im Produktionsprozess der importierten Güter entstanden sind, berechnen und dokumentieren und einen vierteljährlichen Bericht (erstmalig bis spätestens zum 31. Januar 2024) – sog. CBAM-Bericht – einreichen. Ab dem 1. Januar 2026 ist die vollständige Umsetzung geplant. Ab diesem Zeitpunkt kommen weitere weitreichendere Verpflichtungen auf Unternehmen zu. In der Veranstaltung geben wir einen Überblick über die neuen Verpflichtungen – und wie die Unternehmen diesen Anforderungen gerecht werden können.

Anmeldung ist unter folgenden Link möglich: https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/carbon

 

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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