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Beim Netzwerktreffen geht es darum, wie Sie Corporate Carsharing wirtschaftlich in ein Unternehmen integrieren und Mobilitätsstationen am Unternehmensstandort organisieren und umsetzen können.

Netzwerktreffen BIE-mobil

Die WEGE mbH lädt ein zum nächsten Netzwerktreffen von „BIE-mobil – Bielefelder Unternehmen für nachhaltige Mobilität“. Das Netzwerktreffen findet statt in den Räumlichkeiten der Stiftung Bethel, damit die Teilnehmer gemeinsam von der langjährigen Expertise und dem beeindruckenden betrieblichen Mobilitätskonzept der Stiftung lernen können.

Im Fokus des 7. Netzwerktreffens steht das Thema „Innovation on the Move: Corporate Car- und Bike-Sharing für eine emissionsärmere Mitarbeitermobilität“. Das Treffen bietet ein vielseitiges Programm, bestehend aus inspirierenden Erfahrungsberichten und Expertenvorträgen. Diskutieren Sie mit und nehmen Sie Tipps mit, wie Sie Corporate Car- und Bikesharing wirtschaftlich in ein Unternehmen integrieren welche Vorteile sich daraus ergeben.

Wann?                 Dienstag, 22. August 2023 um 10:00-12:00 Uhr
Wo?                      Festsaal 1, Nazarethweg 7, 33617 Bielefeld

Programm 

TOP 1 Begrüßung und Vorstellungsrunde
WEGE mbH und Stiftung Bethel

TOP 2 Das Mobilitätskonzept der Stiftung Bethel
Iris von der Gracht (Stiftung Bethel)

TOP 3 Corporate Carsharing für die Mitarbeitenden der Stiftung Bethel
Iris von der Gracht (Stiftung Bethel) und Cambio Carsharing

TOP 4 Impulse zum Bike-Sharing
Jana Wörmann (moBiel)

TOP 5 Freies Netzwerken

 Melden Sie sich hierzu gerne bis zum 15. August 2023 unter rogalski@wege-bielefeld.de an.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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