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Europa

Veranstaltung: Marktplatz Europa – Wie positionieren sich die Unternehmen?

Ein Marktplatz ist traditionell Ort der Begegnung, der Kommunikation und des Warenaustauschs, ein solches Forum bequem vor der Haustür wird am 13. Juni 2023 in der IHK geboten. Experten der deutschen Auslandshandelskammern aus 23 Standorten Europas sind zu Gast in Bielefeld.

Sie kennen ihre Märkte bestens, stellen die Länder vor und stehen zu individuellen Beratungen zur Verfügung. Ebenfalls dabei sind Vertreter des Landes NRW und der DIHK in Berlin sowie ein ostwestfälischer Unternehmer. Sie berichten über Fördermöglichkeiten, Unterstützung und geben Tipps für die Praxis.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Um Risiken zu minimieren und Lieferketten zu stabilisieren rückt das nahe gelegene Ausland in den Fokus. Die Märkte Europas bieten vielfältige Chancen. Alle Länder scheinen altbekannt, doch sie funktionieren ganz unterschiedlich, haben alle ihre Besonderheiten und Regeln. Ein intensiver Blick lohnt.

Programm und Anmeldung

 

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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