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Azubi-Speed-Dating 2024

Am 04. Juni 2024 findet zum zwölften Mal das beliebte Azubi-Speed-Dating statt. Die im Rahmen des Tages der Ausbildungschance stattfindende Veranstaltung wird gemeinsam von den regionalen Partnern im Ausbildungskonsens (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Stadt- und Kreisverwaltungen) ausgerichtet.

Beim Azubi-Speed-Dating steht der persönliche Kontakt im Fokus. Unternehmen und Ausbildungsplatzsuchende können sich vor Ort kennenlernen und gewinnen einen direkten Eindruck voneinander. Hier steht der gegenseitige Austausch im Vordergrund, aber auch weitere konkrete Schritte können direkt vereinbart werden. Darüber hinaus beraten die Berufsberaterinnen und -berater der Agentur für Arbeit zu allen freien Ausbildungsstellen im jeweiligen Kreis-/ Stadtgebiet. Natürlich sind auch die Ausbildungsberaterinnen und -berater der Kammern für interessierte Ausbildungsplatzsuchende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmen vor Ort und beraten Sie gerne.

Das Azubi-Speed-Dating wird zeitgleich an fünf Standorten durchgeführt: Paderborn, Herford, Bielefeld, Minden und Herford. Interessierte Ausbildungsplatzsuchende treffen so auf Unternehmen aus ihrer unmittelbaren Umgebung. Auf der Berufswahlplattform Ausbildungschance-OWL erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Azubi-Speed-Dating in Ihrer Nähe sowie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Wir freuen uns auf Sie!


Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an:

Elena Finke
0521/554-134
e.finke@ostwestfalen.ihk.de

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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