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Abgebildet ist das Logo des Bundespreis Ecodesign. Der Preis wird vom Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Kooperation mit dem Internationalen Design Zentrum Berlin ausgelobt

Bundespreis Ecodesign 2023: Ökologisches Design wird prämiert

Auch in diesem Jahr möchte die Bundesregierung wieder Unternehmen mit dem Bundespreis Ecodesign auszeichnen. Bewerben können sich europäische Unternehmen aller Branchen und Größen, Gestalterinnen und Gestalter sowie Studierende mit ihren Arbeiten.

Was ist der Bundespreis Ecodesign?

Der Preis zeichnet innovative Ideen und Projekte aus, die herausragend gestaltet und zukunftsweisend sind. Neben marktreifen Produkten und Dienstleistungen können auch konzeptionelle und studentische Arbeiten eingereicht werden. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Bewerbungen werden bis zum 17. April 2023 entgegengenommen. Hier geht es zur Ausschreibung.

Projekte mit herausragender Umwelt- und Designqualität gesucht

„(…) Designer und Gestalterinnen, die sich mit Ökobilanzen und innovativen, umweltfreundlichen Materialen auskennen, tragen dazu bei, dass wir weniger Ressourcen verbrauchen, weniger Umwelt zerstören und nachhaltiger konsumieren, Daher freue ich mich auf viele neue innovative Produkte, Konzepte, Services und Nachwuchsarbeiten für den Bundespreis Ecodesign“, sagt Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

Preisverleihung am 4. Dezember

Ausgezeichnet werden Projekte, die eine herausragende Umwelt- und Designqualität aufweisen sowie einen innovativen Beitrag zur Transformation leisten. Am 4. Dezember 2023 werden die Preisträger*innen bei der feierlichen Preisverleihung im Bundesumweltministerium geehrt und öffentlich bekannt gegeben.

Vergeben wird die höchste staatliche Auszeichnung für ökologisches Design in den vier Kategorien Produkt, Service, Konzept und Nachwuchs. Neben Designinnovationen sind auch technische und soziale Innovationen gefragt.

>>Weitere Infos beim Bundesumweltministerium

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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