Gesetz über digitale Dienste ist in Kraft

Ziel des Gesetzes über digitale Dienste ist es laut EU-Institutionen, zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beizutragen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste zu fördern. Die harmonisierenden Vorschriften regeln die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten sowie Waren gestatten.

Alle Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im EU-Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Regelungen beachten. Zu den Vermittlungsdiensten zählen zum Beispiel Online-Suchmaschinen sowie Hostingdienste, welche auch Online-Plattformen umfassen. Letztere schließen Online-Marktplätze, die Verkäufer und Verbraucher zusammenführen, mit ein.
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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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