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Gesetz über digitale Dienste ist in Kraft

Ziel des Gesetzes über digitale Dienste ist es laut EU-Institutionen, zu einem sicheren, vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beizutragen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Vermittlungsdienste zu fördern. Die harmonisierenden Vorschriften regeln die Pflichten digitaler Dienste, die als Vermittler tätig sind und Verbrauchern den Zugang zu Dienstleistungen, Inhalten sowie Waren gestatten.

Alle Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im EU-Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Regelungen beachten. Zu den Vermittlungsdiensten zählen zum Beispiel Online-Suchmaschinen sowie Hostingdienste, welche auch Online-Plattformen umfassen. Letztere schließen Online-Marktplätze, die Verkäufer und Verbraucher zusammenführen, mit ein.
Weiterlesen: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/europaeische-wirtschaftspolitik/gesetz-ueber-digitale-dienste-ist-in-kraft–86982

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