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Mehrweg-Alternative für Essen und Getränke ab 1. Januar Pflicht – DIHK-Merkblatt zur Umsetzung der neuen Vorschriften

Ob „Coffee to go“, Hamburger oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden die Wahl zwischen Einweg-Verpackungen und einer wiederverwendbaren Alternative einräumen. Was dabei zu beachten ist, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem neuen Merkblatt zusammengefasst.

DIHK-Merkblatt

Quelle: DIHK, Berlin

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