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Rechtssicherheit im Cloud Computing – Zweifel an Privacy Shield 2.0

Seit dem Aus des Privacy Shield-Abkommens vor fast genau zwei Jahren besteht für Datentransfers aus der Union in die Vereinigten Staaten eine erhebliche Rechtsunsicherheit, sagt Professor Dirk Heckmann (Bild) vom Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München. Ein neues Abkommen soll die Rechtssicherheit nun wiederherstellen. Doch es gibt Gründe, am Erfolg des Vorhabens zu zweifeln.
Weiterlesen: https://www.it-production.com/news/maerkte-und-trends/zweifel-an-privacy-shield-2-0/

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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