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Logistik + Werkverkehr: Start des BAG-Förderprogramms „Weiterbildung“ am 14.01.2022

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat bekanntgegeben, dass die Antragsfrist für das das Förderprogramm „Weiterbildung“ für die Förderperiode 2022 nach derzeitigem Stand am 14. Januar 2022 beginnt.

Wer?

In Anspruch nehmen können diese Förderung Unternehmen mit mautpflichtigen Kraftfahrzeugen. Das sind im Sinne des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) Kraftahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Was?

Gefördert werden solche Weiterbildungen, die nicht gesetzlich (z. B. nach dem BKrFQG) vorgeschrieben sind. Die beschleunigte Grundqualifikation oder die Kraftfahrerweiterbildung mit ihren fünf Lehrgangsmodulen fällt also nicht darunter, sehr wohl aber beispielsweise ein nicht gesetzlich vorgeschriebener Vorbereitungskurs auf die „große“ Grundqualifikationsprüfung. Auch weitere Schulungsinhalte, die sich nicht direkt auf die Fahrtätigkeit beziehen müssen, sind förderwürdig. Einige Beispiele:

  • Unfallprävention
  • Telematik
  • Digitalisierung, z. B. Scannerschulungen

Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2022 erfolgen zeitnah auf den Internetseiten des BAG. Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn am 14.01.2022 zur Verfügung gestellt, voraussichtlich in der 1. KW 2022. Die Anlage 1 „Fahrzeugaufstellung“ zum Antrag Weiterbildung 2022 steht Ihnen bereits jetzt zur Verfügung.

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