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Leitfaden: Dokumentenmanagement-Systeme für KMU

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Hamburg hat den Leitfaden „Dokumenten-managementsysteme in KMU systematisch auswählen und einführen“ herausgebracht. Der Leitfaden zeigt, wie mithilfe einer einfachen Methode, bestehend aus sieben Schritten, Verbesserungspotenziale zur Gestaltung der Informationsflüsse im Unternehmen identifiziert und eine geeignete Softwareanwendung zur Organisation eigener Papiere und Dokumente, ein sogenanntes Dokumentenmanagementsystem (DMS), eingeführt werden können.

Darüber hinaus werden am Beispiel eines Umsetzungsprojektes mit einem mittel-ständischen Unternehmen die einfache Anwendung der Methode zur Auswahl eines DMS und die erfolgreiche Einführung im Betrieb gezeigt, durch welche sich die Durchgängigkeit und damit die Effizienz und Qualität der Dokumentenverwaltung maßgeblich verbessert haben.
Mehr dazu und den Download gibt es unter: https://kompetenzzentrum-hamburg.di-gital/angebot/downloads/55-downloads/leitfaeden/369-dokumentenmanagement-systeme

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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