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Blog der IHK Ostwestfalen

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EU-Produktsicherheitsverordnung
DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben.- Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle "Händler und Hersteller vor große Herausforderungen" warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei "immens".
Der Dialog unterstützt die Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Zoll und Logistik.
Der Dialog soll den Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der komplexen Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Zoll, internationale Zahlungsabwicklung, Logistik helfen und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Prozesse fördern.
Das BAG hat eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte gekippt, die viele Arbeitgeber bislang für rechtmäßig hielten. Und nun? Maximilian Schunder sieht die Gefahr neuer Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aufgrund von Teilzeit oder wegen des Geschlechts ist unzulässig. So weit, so klar. Wann aber eine Diskriminierung vorliegt, ist häufig keineswegs so eindeutig, wie man annehmen könnte. Am vergangenen Donnerstag hat das BAG klargestellt (Urteil vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20): Überstundenzuschläge dürfen nicht pauschal an die Arbeit in Vollzeit anknüpfen. Vielmehr sei eine individuelle Betrachtung geboten.
EU-Produktsicherheitsverordnung
DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben.- Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle "Händler und Hersteller vor große Herausforderungen" warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei "immens".
Der Dialog unterstützt die Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen Zoll und Logistik.
Der Dialog soll den Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der komplexen Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Zoll, internationale Zahlungsabwicklung, Logistik helfen und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Prozesse fördern.
Das BAG hat eine tarifvertragliche Regelung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte gekippt, die viele Arbeitgeber bislang für rechtmäßig hielten. Und nun? Maximilian Schunder sieht die Gefahr neuer Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aufgrund von Teilzeit oder wegen des Geschlechts ist unzulässig. So weit, so klar. Wann aber eine Diskriminierung vorliegt, ist häufig keineswegs so eindeutig, wie man annehmen könnte. Am vergangenen Donnerstag hat das BAG klargestellt (Urteil vom 05.12.2024 - 8 AZR 370/20): Überstundenzuschläge dürfen nicht pauschal an die Arbeit in Vollzeit anknüpfen. Vielmehr sei eine individuelle Betrachtung geboten.
Ein Manager, der für einen Automobilzulieferer jahrelang fast nur im Homeoffice arbeitete, darf dies auch weiterhin tun. Das LAG Köln hält den Widerruf der Homeoffice-Erlaubnis, verbunden mit der Versetzung an einen 500 km entfernten Arbeitsplatz, für unbillig.