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Kostenfreie Einstiegsberatung für Unternehmen
Nachhaltige Mobilität als Schlüssel zum Wirtschaftsstandort NRW
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird nicht schon mit Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. Wer krank wird, ohne seine Arbeit angetreten zu haben, hat daher keinen Anspruch auf Krankengeld.
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Nachhaltige Mobilität als Schlüssel zum Wirtschaftsstandort NRW
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird nicht schon mit Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. Wer krank wird, ohne seine Arbeit angetreten zu haben, hat daher keinen Anspruch auf Krankengeld.
Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter kündigt und sich dies später als rechtswidrig herausstellt, kann er seinen zwischenzeitlich fälligen Lohn verlangen - allerdings nur, wenn er nicht anderweitig hätte arbeiten können. Wichtige Details dazu klärt am Mittwoch das BAG.