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Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.
Es ist derzeit eine neue Variante einer Phishing-Mail, die angeblich von der IHK stammt im Umlauf. Sie trägt den Betreff "Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten", ist mit einem IHK-Logo versehen und mit "IHK" unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO "einige Änderungen in den Datenschutzrichtlinien" vorgenommen hätten.
Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/ Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2022 mit Abschlussstichtag 31.12.2022 in Kürze ab.
Es ist derzeit eine neue Variante einer Phishing-Mail, die angeblich von der IHK stammt im Umlauf. Sie trägt den Betreff "Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten", ist mit einem IHK-Logo versehen und mit "IHK" unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO "einige Änderungen in den Datenschutzrichtlinien" vorgenommen hätten.