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Zulassung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

Im Bundesrat beraten die Ausschüsse das Gesetzgebungsvorhaben zur Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-II). Damit sollen Genehmigungsverfahren für Erneuerbare- Energien-Anlagen (EE-Anlagen) nach BImSchG und WHG über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden können. Diese muss ein Verfahrenshandbuch veröffentlichen und einen Zeitplan erstellen. Der Regierungsentwurf enthält zudem einen neuen Passus zum Repowering.

Das Gesetzgebungsvorhaben betrifft EE-Anlagen, die Zulassungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) benötigen. Dies sind insbesondere Anlagen zur Nutzung von Wind oder Wasserkraft, Biomasse oder Erdwärme.

Der DIHK hat im September 2020 eine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen abgegeben und insbesondere weitergehende Vorschläge zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren im BImSchG und WHG unterbreitet. Viele Unternehmen hatten die mögliche positive Wirkung einer einheitlichen Stelle zur Beschleunigung der Verfahren bezweifelt.

Im Vergleich zum Referentenentwurf werden die Regelungen im Regierungsentwurf nun geringfügig angepasst. Im WHG und BImSchG werden einige Klarstellungen vorgenommen. Statt in der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren) und 12. BImSchV (StörfallV) sollen die Regelungen zur einheitlichen Stelle nun im BImSchG umgesetzt werden.

Neu ist ein Zusatz zum Repowering in § 16f BImSchG, der besonders für Windkraftanlagen relevant werden könnte. Danach sollen „im Genehmigungsverfahren nur Anforderungen geprüft werden, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können“. Ein Erörterungstermin soll dann entfallen.

Die Ausschüsse im Bundesrat haben im Januar Änderungsanträge eingebracht. Das Plenum wird darüber am 12.02. abstimmen. Danach wird sich der Bundestag mit dem Gesetzgebungsverfahren beschäftigen. Die Drucksachen zu dem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter diesem Link.

Quelle: DIHK

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