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Auf dem Bild ist eine Gasflamme zu sehen

Webinarreihe zu klimaneutraler Wärmeversorgung

Die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist von zentraler Bedeutung für Deutschlands Energiewende. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat dafür wichtige Weichen gestellt, von denen auch Unternehmen und ihre Gebäude betroffen sind. In der neuen Webinarreihe „Gebäudeenergie – Rechtsrahmen, Versorgungsoptionen und Förderung“ informieren wir über die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, beleuchten verschiedene Versorgungsoptionen, widmen uns intensiv der Wärmepumpe und geben einen Einblick in die Fördermöglichkeiten im Gebäudebereich sowie zur neuen Heizungsförderung.

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne „Machen, Sparen, Profitieren.“ die Webinarreihe „Gebäudeenergie – Rechtsrahmen, Versorgungsoptionen und Förderung“. Neben einem Einblick in das neue Gebäudeenergiegesetz, thematisieren wir verschiedene Versorgungsoptionen sowie Fördermöglichkeiten.

Immer dienstags früh 9:00 Uhr informieren wir Sie in 45 min zu den einzelnen Themen. Wir starten am 14.11.2023. Die Teilnahme ist kostenlos.

14.11.2023, 9:00: Das neue Gebäudeenergiegesetz

BMWK, Martin Schöpe

#Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de)

 

21.11.2023, 9:00: Wärmepumpe

Bundesverband Wärmepumpe, Bernd Lieber

#Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de)

 

28.11.2023, 9:00: Optionen für die Wärmeversorgung von Gebäuden

IMF, Herr Baumann

#Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de)

 

05.12.2023, 9:00: Fördermöglichkeiten im Gebäudebereich

KfW Bankengruppe, Peter A. Reichenberg

#Machen.Sparen.Profitieren (dihk.de)

Quelle: DIHK, Unternehmensnetzwerk Klimaschutz

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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