Die Abfallrahmenrichtlinie sieht im kommenden Jahr neue Pflichten für Unternehmen vor. So müssen Erzeugnislieferanten der ECHA ab dem 5. Januar 2021 mitteilen, wenn darin besonders besorgniserregende Stoffe in einem Massenanteil von mehr als 0,1 Prozent enthalten sind (sogenannte SCIP–Meldepflicht). Die Umsetzung erfolgt in Deutschland in Paragraph 16f des Chemikaliengesetzes.
Was sind die Anforderungen der Meldepflicht und der Datenbank? Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten und wie gehen sie am besten mit den Informationsfeldern in der Datenbank um? Auf diese und weitere Fragen wird im Webinar eingegangen. Dazu haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Webinar die Möglichkeit, eigene Fragen zu diesem Thema zu adressieren.
Das Webinar richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHKs und wird mit Microsoft Teams durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung. Eine genaue Programmdarstellung zum Webinar folgt in Kürze.
Bitte melden Sie sich bis zum 8. Januar 2021 unter dem folgenden Link zum Webinar an: https://event.dihk.de/webinarscipmeldepflicht (Zugangscode: dihkwebinar).
Quelle: DIHK, Berlin