Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 ihren Vorschlag zur Novelle der EU-Bauprodukteverordnung vorgelegt. Die Initiative geht auf den Green Deal zurück und soll u. a. der Förderung der Kreislaufwirtschaft dienen.
Konkret sieht der Verordnungsvorschlag etwa nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen an Bauprodukte in der EU vor. Auch soll mit dem Vorschlag laut Kommission die Entwicklung harmonisierter Normen gefördert werden. Im nächsten Schritt müssen sich nun Rat und EU-Parlament positionieren, ehe die Verhandlungen zu einer finalen Fassung beginnen können.
Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie hier .
Ein FAQ der EU-Kommission zum Vorschlag finden Sie hier.
Quelle: DIHK