Vorschläge der Verkehrskommission zum Klimaschutz geleakt: höhere Steuern auf Kraftstoff, E-Auto-Quote und mehr

Am 18. Januar sind Vorschläge zu Klimaschutzmaßnahmen 2030 aus der Plattform Zukunft der Mobilität bekannt geworden. Dazu gehören höhere Energiesteuern auf Benzin und Diesel, eine Quote für Elektroautos sowie die Ausrichtung der Lkw-Maut auf CO2. Für medialen Wirbel und harsche Kritik von Verkehrsminister Scheuer an der Arbeit der Verkehrskommission sorgte der Vorschlag, ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen einzuführen.

Die abgestimmten Maßnahmenvorschläge sollen im März vorliegen.

Ziel der auch als Verkehrskommission bekannten AG 1 ist es, Maßnahmenvorschläge für die Bundesregierung zu entwerfen, das Klimaschutzziel von 40 – 42 Prozent weniger CO2 im Verkehrssektor zu erreichen. Das ist sehr ambitioniert, denn die CO2-Emissionen haben sich über die Jahre kaum verändert (1990: 163 Mio. t, 2014: 160 Mio. t). Bis 2050 soll der Verkehrssektor zudem nahezu vollständig ohne fossilen Kohlenstoff auskommen.

Verkehrsminister Scheuer kritisierte die geleakten Vorschläge als „gegen jeden Menschenverstand“. Trotz dieses Blicks in die Schlucht zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Klimapolitik zeigen die einschneidenden Ideen, dass „Durchwursteln“ im Verkehrsbereich nicht reichen wird. E-Mobilität bei Neufahrzeugen oder auch Effizienzgewinne durch Carsharing und autonomes Fahren sind notwendig, aber nicht hinreichend. Weitere alternative Kraftstoffe, Verkehrsverlagerung und -vermeidung könnten Teil des Maßnahmenbündels werden, um diese straffe Zielvorgabe umzusetzen.

Der DIHK wird darauf achten, dass Klimaschutz in allen Sektoren so umgesetzt wird, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gesichert bleibt. Aus Perspektive der Gesamtwirtschaft gilt es auf Technologieneutralität zu achten, eben weil Elektromobilität nicht sofort und nicht alle derzeitigen Einsatzbereiche von fossilen Kraftstoffen abdecken kann. Darüber hinaus dürfen ggf. höhere Kosten für Mobilitäts- und Transportangebote nicht einseitig bei den Unternehmen hängen bleiben und es müssen vorher echte Alternativen vorhanden sein. Bei notwendigen Fördermaßnahmen ist darauf zu achten, diese befristet auszugestalten bis sich Fahrzeuge und Infrastrukturen mit alternativen Kraftstoffen im Markt behaupten können.

Quelle: DIHK

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