Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat im Mai 2023 die LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ auf der LAGA-Homepage veröffentlicht. Ziel ist der Fortbestand des Bauschuttrecyclings bei gleichzeitiger Ausschleusung von Asbest aus dem Stoffkreislauf. Nur nachweislich asbestfreie Abfälle dürfen dem Recyclingprozess zugeführt werden.

Vollzugshilfe Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Quelle: Niederrheinische IHK
Duisburg – Wesel – Kleve zu Duisburg

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