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Verpackungsrecycling in Frankreich: Der „Grüne Punkt“ soll ab April nicht mehr genutzt werden

Im Februar letzten Jahres wurde in Frankeich ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) verabschiedet, das unter anderem Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen in Frankeich vorsieht mit dem Ziel, die Mülltrennung in Frankreich zu verbessern. Eine dieser Änderungen, nämlich Sanktionen für Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen können, wurde nun umgesetzt.

So soll ab dem 1. April 2021 die historische Kennzeichnung „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr wird für Verpackungen anfallen, die weiterhin mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Es besteht eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 1. April 2021 für Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt oder eingeführt wurden. Eine Ausnahmeregelung besteht für Verpackungen, die ebenfalls in Spanien oder Zypern auf den Markt gebracht werden, EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Aufbringung des Grünen Punktes gesetzlich verpflichtend ist. Diese Verpackungen sind bis zum 1. Januar 2022 von dem Gebührenaufschlag ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2022 besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für diese Verpackungen.

Das französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) sieht zudem ab dem 1. Januar 2022 eine einheitliche Mülltrennungsanweisung für Verpackungen und Produkte vor, die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Die neue Mülltrennungsanweisung soll in Verbindung mit dem Triman angebracht werden. Dieser Zeitplan kann sich je nach Datum der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung ändern, da die Europäische Union hier ein Notifizierungsverfahren (Notification 2020/410/F) eingeleitet hat.

Quelle: AHK Frankreich/Abteilung Umwelt

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