UNK-Webinarangebot: PV am Unternehmensstandort: Was bei der Planung zu beachten ist! | 15.06.22 um 13:00 Uhr

Als neues Ziel des EEG will die Bundesregierung bis 2030 eine Marke von 80 Prozent Anteil Erneuerbare Energien am Stromverbrauch erreichen. Unternehmen können dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen, indem sie am eigenen Standort bestehende Potenziale zur Nutzung von Photovoltaik nutzen. Vor allem aber können sie darüber ihren eignen CO₂-Fußabdruck und Stromkostenrisiken senken.

Aber lohnt sich eine Investition in die Sonne auch für Ihr Unternehmen? Welche Flächen sind für PV-Anlagen geeignet? Welche rechtlichen Anforderungen sind zu berücksichtigen? Welche Möglichkeiten der Integration von PV in die Gebäudehülle gibt es?

Einen Überblick über Möglichkeiten und Anforderungen der PV-Nutzung möchten wir in einem weiteren Webinar (Digital über Teams) unserer Praxis.Webinarreihe #Klima.Unternehmen.Wandel geben:

PV-Anlage am Unternehmensstandort: Was bei der Planung zu beachten ist!

Wann?

Mittwoch, den 15. Juni. – 13:00 bis 14:00 Uhr

Als Referenten haben wir RA Sebastian Lange, der die Projektkanzlei – Kanzlei für Solaranlagen  führt, gewonnen. Er hat sich seit über 10 Jahre auf die Rechtsberatung für Solaranlagen spezialisiert und ist zudem Gründungsvorsitzender der Allianz BIPV e.V, dem Fachverband für bauwerkintegrierte Photovoltaik.

Konkret erwarten Sie im Webinar folgende Themen:

– Eignung von Flächen für PV-Anlagen

– EEG 2023 – Was ist neu?

– Wirtschaftlichkeit – und betriebliche Pflichten

– Finanzierung und aktuelle Förderprogramme

– Betreibermodelle und Vertragsgestaltung

Das Webinar richtet sich an Energiemanager, technische Leiter, interessierte Mitarbeitende und Unternehmensinhaber, die einen Überblick über rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen der PV-Anlagen erhalten möchten.

Die Teilnahme ist kostenlos. ⇾ zur Anmeldung  

Fragen zum Webinar beantworten wir gerne unter netzwerk-klimaschutz@dihk.de.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen