Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Studie zu „Ökonomischen Instrumenten in der Luftreinhaltung“

Während in Deutschland vorwiegend ordnungspolitische Eingriffe den Diskurs der Luftschadstoffe dominieren, werden im Ausland auch eine Reihe von Instrumenten zur Minderung von Luftschadstoffen eingesetzt. Sie wurden in einer Literaturstudie des UBA näher untersucht.

In der von adelphi und dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) durchgeführten und nun vom UBA veröffentlichten Studie wurde im Rahmen eines Projekts untersucht, inwieweit der bestehende ordnungsrechtliche Rahmen zur Luftschadstoffbekämpfung durch ökonomische Instrumente ergänzt werden kann. Insgesamt wurden 81 Instrumente auf nationaler, internationaler Ebene identifiziert, nach Typ, relevantem Luftschadstoff, der betroffenen Quellgruppe und Handlungsfeldern kategorisiert und einer Literaturrecherche unterzogen. Anschließend wurden sieben Instrumente (drei nationale und vier internationale) einer Detailanalyse bezüglich ökologischer und ökonomischer Effizienz, Akzeptanz, Verwaltungsaufwand, Auswirkung auf Wettbewerbsfähigkeit und weiteren relevanten Kriterien unterzogen.

Untersucht wurden im Detail die Instrumente: Parkraumbewirtschaftung, Lkw-Maut, schadstoffabhängige Start- und Landeentgelte, Stickstoffüberschussabgabe, Steuer auf Stickoxid-Emissionen in Großfeuerungsanlagen (Schweden), differenzierte Hafen- und Fahrwassergebühren (Schweden) und Abwrackprämie (Kanada). Die Pkw-City-Maut ist keiner Detailanalyse unterzogen worden.

Im Ergebnis attestierten die Autoren den meisten Instrumenten eine Emissionsreduktion im Kfz-Verkehr. Der am häufigsten adressierte Luftschadstoff war Stickstoffoxid. Die Studie finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Business Angels Deutschland e.V. veranstaltet das Matchingevent „Female Funding ‘24“ mit spannenden Panels, Keynotes und Impulsstatements.
Umwelt & Energie

Kurzumfrage: Fragen zur Stromweiterleitung und Kundenanlagen

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (C-293/23) ist die rechtssichere Weiterleitung von Strom in Deutschland zukünftig ungewiss. Konkret geht es um den Begriff der Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welcher in der Folge nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei.

weiterlesen