Mit der Einwegkunststoffverbots- sowie der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sind nun einige Beschränkungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten zu beachten. Mit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. So sind etwa Plastiktrinkhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen künftig verboten, andere Produkte wie etwa Coffee-to-go-Becher müssen als Kunststoffprodukt gekennzeichnet werden.
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Quelle: DIHK