Die betroffenen Stoffe kommen laut Mitteilung der ECHA etwa in Kosmetika, Polituren, Gummi oder Textilien, ferner in Lösemitteln, Flammschutzmitteln oder bei der Herstellung von Kunststoffprodukten zum Einsatz.
Für betroffene Unternehmen gehen damit ab der bezüglichen Konzentrationsgrenze der Stoffe etwa Informations- und Notifizierungspflichten, ferner Meldepflichten zur SCIP – Datenbank einher.
Die Mitteilung der ECHA mit der Auflistung der neu aufgenommenen Stoffe finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin