Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie: DIHK-Merkblatt

Mit der Einwegkunststoffverbots- sowie der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung sind nun einige Beschränkungen beim Inverkehrbringen von Einwegkunststoffprodukten zu beachten. Mit den beiden neuen Verordnungen setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 in nationales Recht um. So sind etwa Plastiktrinkhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen künftig verboten, andere Produkte wie etwa Coffee-to-go-Becher müssen als Kunststoffprodukt gekennzeichnet werden.

Das Merkblatt finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen