Je nach Konstellation können Unternehmen einzelne Entlastungstatbestände bei Energiesteuern und -abgaben in Anspruch nehmen. Diese sollen u. a. dabei helfen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit trotz hoher, staatlich beeinflusster Belastungen zu erhalten. Die Übersicht zeigt die wichtigsten im Jahresverlauf anstehenden Anzeige- und Meldefristen.

Merkblatt Fristen Energieabgaben

Quelle: DIHK, Berlin