Je nach Konstellation können Unternehmen einzelne Entlastungstatbestände bei Energiesteuern und -abgaben in Anspruch nehmen. Diese sollen u. a. dabei helfen, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit trotz hoher, staatlich beeinflusster Belastungen zu erhalten. Die Übersicht zeigt die wichtigsten im Jahresverlauf anstehenden Anzeige- und Meldefristen.
Die IHK Ostwestfalen lädt herzlich ein zur Veranstaltung „Betriebliche Mobilität und Gesundheitsmanagement – Impulse für die Fachkräftebindung“ am 20.11.2025 um 15 Uhr.