Die Umlage zur Sicherung der Erdgasspeicherung (Gasspeicherumlage) steigt ab dem 01.01.2025 um 49 Cent auf dann 2,99 Euro je MWh. Die Umlage dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher nach § 35e EnWG. Zukünftig soll die Umlage nicht mehr auf Transitmengen erhoben werden, die entsprechende Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht beschlossen.
Mit der geplanten Gesetzesänderung darf THE zukünftig keine Gasspeicherumlage mehr auf Mengen erheben, die in Nachbarländer fließen. Damit reagiert Deutschland auf Kritik der EU-Staaten Österreich, Tschechien, Slowakei und Ungarn, denen beim Gastransit durch Deutschland wegen der deutschen Gasspeicherumlage ebenfalls Kosten entstehen. Die Umlage wird zukünftig nur noch auf die Verbrauchsmengen von Standardlastprofilen und RLM-Kunden erhoben. In die Neuberechnung der Umlagehöhe ab dem 01.01.2025 geht zudem ein prognostizierter, stärkerer Rückgang der umlagefähigen Menge ein. Die aktuelle Erhöhung um 49 Cent reiht sich ein in eine Serie von Erhöhungen der Umlage, die erstmalig ab dem 01.10.2022 in Höhe von 0,59 Euro je MWh erhoben wurde.
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Quelle: Trading Hub Europe