IHK informiert: Neuerungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das am 1. August 2024 in Kraft getretene Berufsbildungsdigitalisierungs- und -validierungsgesetz (BVaDiG) bringt umfangreiche Änderungen und Erweiterungen des bestehenden Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit sich.

Ziel der Neuerungen ist es, die Berufliche Bildung moderner und integrativer zu gestalten.

Eine wichtige Änderung für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende betrifft die Anrechnung der Berufsschul- und Wegezeiten auf die Ausbildungszeit: Nach § 15 BBiG wird die Zeit des Berufsschulunterrichts einschließlich der Pausen und der Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte auf die Ausbildungszeit angerechnet. Neu ist hier, dass jetzt auch die Wegezeiten von der Berufsschule zum Ausbildungsbetrieb ausdrücklich zur Arbeitszeit zählen.

Weitere Neuerungen betreffen beispielsweise die Validierung beruflicher Kompetenzen, den digitalen Ausbildungsvertrag und -nachweis oder die mobile Ausbildung.

Das modernisierte Berufsbildungsgesetz ist abrufbar unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

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