Titandioxid: Zeitnah wirksames Verbot in Lebensmitteln

Die EU-Kommission hat am 14. Januar 2022 ein Verbot erlassen, Titandioxid in der EU als Zusatzstoff in Lebensmitteln (E171) zu verwenden (Verordnung (EU) 2022/63, veröffentlicht am 18. Januar 2022). Die darin für Unternehmen vorgesehene Übergangszeit läuft am 7. August 2022 aus.

In Artikel 2 der Verordnung heißt es dazu: „Bis zum 7. August 2022 dürfen Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, weiterhin in Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben.“

Titandioxid kommt in diversen Lebensmitteln als Weißmacher zum Einsatz.

Die Mitteilung der Kommission vom Januar 2022 finden Sie hier.

Die Verordnung (EU) 2022/63 finden Sie im Amtsblatt der EU hier.

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Recht & Steuern

Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Der Schutzverband (DSW) erhält aktuell von verschiedenen Seiten Hinweise auf  gefälschte Rechnungen für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat. Obwohl kein Mitglied bei der rechnungsstellenden Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wurde auch der Schutzverband selbst mit einer solchen Zahlungsaufforderung kontaktiert.

weiterlesen